Sorgerechtsverfügung

Wer kümmert sich um die eigenen Kinder, wenn die Eltern es nicht mehr können? Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass diese Aufgabe in Deutschland nicht ein Mitglied der Familie tun darf, sondern dass diese Aufgabe das Jugendamt wahrnehmen wird. Die Familie kann dann kaum noch Einfluss auf Aufenthaltsort und Erziehung ausüben, denn das übernimmt dann das staatliche Jugendamt und das bedeutet für die Waisen fast immer, fortan in einem Jugendheim zu leben. Da die meisten Bundesländer ca. einen Jugendamtsmitarbeiter für ca. 200 Waisen vorhalten, werden die meisten Eltern ihre Kinder dort nicht betreut sehen wollen. Dann muss aber eine Sorgerechtsverfügung verfasst werden. Für die Regelung des Sorgerechts ist wichtig, dass die Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst wird und inhaltlich, dass neben dem Erziehungsrecht auch die Vermögenssorge, also die Verwaltung des Erbes des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit, geregelt wird.


Ohne Sorgerechtsverfügung werden die Waisen fast immer der alleinigen Obhut des Jugendamtes unterstellt und in ein Jugendheim verbracht werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Während verheiratete Paare oder Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, eine gemeinsame Sorgerechts­verfügung aufsetzen können, müssen bei einem unverheirateten Paar beide jeweils eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Ob das Paar zusammen oder getrennt lebt, spielt für die Sorgerechtsverfügung keine Rolle.